Ortsverein
20.04.2022 in Ortsverein von SPD Beilstein
Etwa 10% der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands wird für Anbau von Energiepflanzen zur Biogasproduktion genutzt. Diese 1.550.000 ha Ackerfläche werden somit der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche für Lebensmittel- und Futterproduktion entzogen. Der größte Teil der dort angebauten Energiepflanzen besteht aus speziellem Mais, der für die Verwendung als Biomasse optimiert würde. Dennoch ist die Energieausbeute aus diesen Pflanzen, verglichen mit anderen Formen der regenernativen Energiegewinnung, sehr gering. Aus 1 m² Ackerfläche können jährlich bestenfalls durchschnittlich 1,9 kWh Strom erzeugt werden. Ein Haushalt mit einem Jahresbedarf von 4.000 kWh bräuchte statistisch eine Ackerfläche von 2.759 m², wenn sie den Strom vollständig aus Biogasanlagen beziehen würde. Zum Vergleich: bei Photovoltaik wären es 53 m² und bei Windenergie nur 0,2 m² Fläche.
Klar sind das Zahlenspiele. Biogasanlagen können bedarfsgerechter Strom und Wärme produzieren, während Sonne und Wind nicht immer zur Verfügung stehen. Umso wichtiger wird daher die Produktion von „grünem Wasserstoff“, der insbesondere auch als Ersatz für fossiles Gas in den Haushalten und der Industrie in dem existierenden Verteilnetz genutzt werden kann. Dieser Weg ist notwendig, da Biogas diesen Bedarf nie decken werden kann, und nicht jeder Haushalt zukünftig die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen kann. Ackerflächen sollten hingegen vorrangig für die Produktion von Lebensmitteln oder für den Naturschutz verwendet werden.
Wir sollten uns dem Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen nicht versperren, auch wenn der Ausbau der Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen immer bevorzugt werden sollte. Insbesondere hier bei uns im Süden sind die Bedingungen für Photovoltaik günstiger als im Norden, der stärker auf Windenergie setzt. Zudem wird Photovoltaik besser in der Bevölkerung angenommen als Windkraftanlagen. An Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sollten aber hohe Anforderungen hinsichtlich der Ökologie und des Landschaftsschutzes gestellt werden. Der NABU hat einen Kriterienkatalog veröffentlicht, der allerdings nicht bindend ist. Dort, wo er angewendet wurde, konnte bereits eine deutliche ökologische Aufwertung der Flächen gegenüber der zuvor intensiven Bewirtschaftung nachgewiesen werden. Auch gut geeignet sind Agri-Photovoltaikanlagen, die eine Kombination von Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Produktion ermöglichen. In Baden-Württemberg sind diese jedoch noch in der Pilotphase. Das Land fördert bis 2024 gerade mal fünf Demonstrationsanlagen mit einem Schwerpunkt auf Kernobst- und Beerenbau. Neuen Auftrieb könnte jetzt durch das „Osterpaket“ der Bundesregierung kommen, welches im Februar angekündigt wurde. Tenor: Photovoltaik soll weiterhin eine wichtige Rolle in der Energiewende spielen, auch auf Freiflächen.
18.04.2022 in Ortsverein von SPD Bad Wimpfen
Persönlicher Austausch und gemeinsame Aktivitäten waren in den vergangenen Jahren nur schwer möglich. Doch nun startet der SPD Ortsverein Bad Wimpfen in diesem Jahr die Rote Tour. Als erste Tour werden wir, anläßlich des 10-jährigen Jubiläums, gemeinsam die Etappe Bad Wimpfen – Gundelsheim des Neckarsteigs erwandern.
08.04.2022 in Ortsverein von SPD Nordheim
08.04.2022 in Ortsverein von SPD Beilstein
Der Beilsteiner SPD ist es wichtig klarzustellen, dass wir in dem Abgeordneten George Heitlinger weder einen „bezahlten“ und „fremdgesteuerten Lobbyisten“, noch einen „gewissenlosen Agrarlobbyisten“ sehen. Das haben wir nie behauptet und werden es auch in Zukunft aus Respekt gegenüber der Person und des Amtes von Georg Heitlinger nicht tun. Es tut uns leid, wenn das anders als beabsichtigt interpretiert wurde. Wir beziehen uns in unserem Artikel vom 26.3. auf eine Funktion und eine Tätigkeit, die Georg Heitlinger in seiner Selbstauskunft nach Teil I der Offenlegungsregeln des Landtages angegeben hat [2]. Diese Regel nach dem Abgeordnetengesetz §4a [1] wäre ohne Sinn, wenn man die offengelegten Tätigkeiten oder Funktionen dem Bürger vorenthalten würde, oder im politischen Diskurs nicht im Kontext anführen dürfte. Unsere demokratischen Regeln verbieten den Abgeordneten nicht die Ausübung der offengelegten Funktionen und Tätigkeiten. Sie bemühen sich aber um maximale Transparenz für Wählerinnen und Wähler. Wir halten es daher für fair, die von Georg Heitlinger offengelegte Funktion für einen Wirtschaftsverband, im Kontext der Diskussion um die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg zu erwähnen.
Warum der Widerspruch aus der Mitte der SPD in Beilstein? Im Sommer 2019 hat auch die Beilsteiner SPD zur Unterstützung eines Volksbegehrens zum Artenschutz aufgerufen. Zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ kam es aber nicht, weil sich die Initiatoren im Dialog und im Konsens mit der Landesregierung auf das sogenannte Biodiversitätsstärkungsgesetz [3] einigen konnten. Wenn Georg Heitlinger nun die Maßnahmen für Biodiversität, Pestizidreduktion, Refugialflächen und den geplanten Biotopverbund infrage stellt, dann muss er mit scharfem Widerspruch rechnen. Und das betrifft auch Kommunen wie Beilstein, mit viel schützenswerter Natur, mit eigenen Brunnen und zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben. Die Abwägung zwischen der Versorgungssicherheit ärmerer Länder, und dem nachhaltigen Schutz unserer heimischen Arten, unseres Wassers, unserer Lebensmittelsicherheit, unseres Landschaftsbildes und des Klimas müssen auch hier in Beilstein im Dialog und im Konsens gefunden werden, vor allem im Interesse des „kommunalpolitischen Klimas“. Kritische Meinungsäußerungen einzuschränken, halten wir für nicht hilfreich. Wir sind daher für die aktuellen Veröffentlichungsregelungen dankbar und hoffen auf eine Fortsetzung dieser liberalen Praxis im Beilsteiner Mitteilungsblatt durch die Gemeinde. Georg Heitlinger bitten wir den Dialog fortzusetzen und auch zur Konsensfindung beizutragen, selbstverständlich mit gegenseitigem Respekt und fundierten Fakten.
Weitere Stellungnahmen zum Artikel der FDP im Mitteilungsblatt vom 1. April 2022:
08.04.2022 in Ortsverein von SPD Beilstein
Letzte Woche verkündete das Bundesarbeitsministerium die geplante Höhe der Rentenanpassungen für Ost- und Westdeutschland. Diese fällt erfreulicherweise noch höher aus, als sie letztes Jahr von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) prognostiziert wurde. 21 Millionen Rentner können sich bald auf eine ordentliche Rentenerhöhung freuen. Im Westen sollen die Bezüge zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten 6,12 Prozent steigen. Solche Sprünge in den Rentenbezügen gab es zuletzt in den 1980ern. Die Höhe der Rentenbezüge ist an die Lohnentwicklung gekoppelt, und konnte daher, so wie auch die Löhne, ordentlich steigen. Ohne den sogenannten Nachholfaktor, mit dem negative Lohnentwicklungen, wie die aus der Pandemie, berücksichtigt werden, würde die Rentensteigerung sogar noch üppiger ausfallen.
Die Erhöhung der Renten ist in Zeiten von hoher Inflation und Altersarmut eine gute Nachricht. Es gilt dennoch zu befürchten, dass Preissteigerungen bei Energie und Lebensmittel die Rentenerhöhung auffressen. Insbesondere Menschen mit geringen Altersbezügen rutschen immer häufiger in die Altersarmut und sind auf die Grundsicherung angewiesen. Das zeigt, dass das bestehende Rentensystem trotz üppiger Erhöhungen nicht der wachsenden Verarmung vieler älterer Mitbürger ausreichend entgegenwirken kann. Daher fordert die SPD strukturelle Anpassungen am Rentensystem, wie beispielsweise Selbstständige, Beamt*innen, freie Berufe und Mandatsträger*innen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden.
Die SPD wird sich weiterhin für ein stabiles Rentenniveau bei 48 Prozent, für eine Deckelung des Beitragssatzes unter 20% und für ein gleichbleibendes Renteneintrittsalter einsetzen.
08.04.2022 in Ortsverein von SPD Beilstein
Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion und Abgeordneter unseres Wahlkreises, Georg Heitlinger, sieht die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg mit Sorge. Er plädiert für eine Abkehr von der „ideologiegetriebenen Landwirtschaftsromantik“ in unserem Land und befürwortet den Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tierfutter, sowie die stärkere landwirtschaftliche Nutzung von Brachflächen. Flächen sollten seiner Meinung nach im Land vorrangig für die Landwirtschaft genutzt werden. Georg Heitlinger (FDP) ist Volksvertreter unseres Wahlkreises, aber auch Geflügelzüchter und Funktionär des Geflügelwirtschaftsverbands. Ist die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg gefährdet?
Nein, prognostizieren die Experten. Es wird sicher zukünftig zu einzelnen Einschnitten im Lebensmittelsektor kommen, aber von einer Krise ist in Europa nicht auszugehen. Bei Getreide lag beispielsweise der deutsche Selbstversorgungsgrad im Wirtschaftsjahr 2020/21 bei 101 Prozent. Lebensmittel, insbesondere tierische Erzeugnisse, werden im Preis aber steigen und die Inflation weiter anheizen. Auf der anderen Seite ist diese Krise auch eine Chance für die Abkehr vom Prinzip „Masse statt Klasse“. In Deutschland wird bereits die Hälfte der Fläche landwirtschaftlich genutzt, und Deutschland ist beim Export von Lebensmitteln Bronze Weltmeister. Wenn es zu einer Verknappung von Futtermitteln kommt, dann sollten wir endlich beginnen, die Bedingungen in der industriellen Tierhaltung anzupassen. Die höheren Preise an der Ladentheke würden es doch den Züchtern endlich ermöglichen, mit artgerechterer Tierhaltung und einem geringeren Einsatz von Antibiotika einen besseren Gewinn zu erwirtschaften. Die Wertschätzung für Lebensmittel würde einen noch höheren Stellenwert bekommen, im Einklang mit mehr Artenschutz, besserem Trinkwasser, mehr Tierwohl und der Erzeugung regenerativer Energie. Was Georg Heitlinger vorschlägt, ist die Fortsetzung der bisherigen industriellen Landwirtschaft mit verschärften Mitteln. Er möchte gerne gentechnisch verändertes Futtermittel nutzen, um die Ausfälle aus Osteuropa zu kompensieren. Obwohl eine deutliche Mehrheit der Deutschen für eine Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel sind, möchte er diese Pflicht kippen. Das widerspricht dem FDP-Prinzip der „Eigenverantwortung“, denn wer als Bürger diese Art der Erzeugung für sich ablehnt, der sollte dann auch diese Lebensmittel meiden können.
2022 wird in den Geschichtsbüchern sicher ein Jahr der Zeitenwende. Nur sollten wir es zu unserem Vorteil nutzen, für eine nachhaltige Landwirtschaft und für ein lebenswertes Ländle. Wir werden dann die Welt unter Umständen nicht mehr so stark mit Hähnchenflügel, Schweinefüße oder Süßigkeiten fluten, unser Trinkwasser mit Nitrat verunreinigen und die Böden mit Pestiziden kontaminieren müssen. Nutzen wir doch diese Chance.
22.03.2022 in Ortsverein von SPD Beilstein
Endlich zeichnet sich ein Lichtblick für hilfesuchende Frauen ab, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Bisher wurde ihnen die Beratung erschwert, da Ärzt*innen nicht öffentlich über einen Schwangerschaftsabbruch informieren durften. Der §219a StGB untersagte ihnen bisher eine „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Dies hat dazu geführt, dass nur wenig Ärzt*innen überhaupt noch eine Beratungsleistung angeboten hatten, da viele dem Konflikt mit dem Strafgesetzbuch aus dem Weg gehen wollten. Die Union beabsichtigte damit ungeborenes Leben schützen, hat aber letztendlich nur betroffene Frauen mit ihrem Schicksal alleine gelassen. Der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn warf den Frauen sogar vor, dass ihnen das Leben ihres ungeborenen Babys weniger wert sei, als das Leben eines Tieres. Das klang eher nach dem Versuch eines Abtreibungsverbots durch die Hintertür.
Das Kabinett hat jetzt endlich die Abschaffung des § 219a StGB beschlossen. Wenn der Gesetzentwurf von Justizminister Buschmann (FDP) im Bundestag und Bundesrat angenommen wird, dann können Ärzt*innen künftig über ihre medizinischen Leistungen zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren, ohne Strafverfolgung oder Stigmatisierung befürchten zu müssen. Für betroffene Frauen bedeutet dies einen besseren Zugang zu öffentlicher Information über den Schwangerschaftsabbruch und auch welche Fristen und Regelungen zu beachten sind.
Es ist untragbar Ärzt*innen zu misstrauen und ihnen zu unterstellen, sie würden zu ihrem Vorteil für Schwangerschaftsabbrüche werben wollen, wie andere für Waschmittel. Wer jungen Schwangeren eine andere Perspektive als den Abbruch bieten möchte, der sollte sich für eine bessere Unterstützung junger Familien einsetzen, wie etwa für bessere und kostenlose Kinderbetreuung, für eine höhere finanzielle Unterstützung der Familien, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mütter und Väter, für bessere Bildungschancen der Kinder oder für erschwingbaren Wohnraum. In Deutschland sind Kinder immer noch das größte Armutsrisiko und insbesondere Alleinerziehende verlieren oft jegliche Lebensperspektive.
Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeskabinetts als ein erster Schritt für die Verbesserung von umfassenden und qualitativ hochwertigen Beratungsleistungen zur Familienplanung. Der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt eine Gewissensentscheidung der betroffenen Frauen. Ihre Entscheidungen müssen frei von Zwängen und Stigmatisierungen sein. Unsere Aufgabe als Gesellschaft besteht darin, sie darin zu beraten, ihnen aber auch bessere Lebensperspektiven für sich und ihr ungeborenes Kind anzubieten. Daran sollten wir arbeiten.