Beitrag für die SPD-Zeitung "Blaulicht" zum neuen Polizeigesetz

Veröffentlicht am 01.12.2008 in Reden/Artikel

Der Landtag verabschiedete am 6. Dezember 2008 ein neues Polizeigesetz. Die SPD-Fraktion hat im Vorfeld an einigen Regelungen deutliche Kritik geübt und entsprechende Änderungsanträge eingebracht. Da diese keine Mehrheit fanden, lehnte die SPD das Gesetz insgesamt ab.

In weiten Teilen steht die SPD-Fraktion hinter den neuen Befugnissen der Polizei. Hierzu gehören die Neuregelung der akustischen Wohnraumüberwachung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Einsatzes technischer Mittel in Zusammenhang mit Telekommunikation (z.B. des IMSI-Catchers zur Ermittlung des Standorts eines Mobiltelefons). Eine wesentliche Forderung der SPD findet sich in § 27 a: der Platzverweis, das Aufenthaltsverbot und der Wohnungsverweis sind nun als Standartmaßnahmen normiert.

Dahingehen nicht mitgetragen hat die Fraktion den eingeschränkten Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger. Die Anknüpfung sowohl der Videoüberwachung bei öffentlichen Veranstaltungen als auch des Einsatzes automatischer Kennzeichenlesesysteme an abstrakte Gefahren ist nach unserer Auffassung eine überzogene Befugnis. Für die Speicherung von sog. Prüffällen sehen wir kein berechtigtes Interesse der staatlichen Behörden. Entschieden abgelehnt haben wir auch die Erstellung gemeinsamer Dateien von Polizei und Verfassungsschutz.

Die SPD-Landtagsfraktion ist nach wie vor der Überzeugung, dass nicht die Erweiterung polizeilicher Befugnisse allein die Sicherheitslage in Baden-Württemberg bestimmt, sondern es vielmehr auf eine gut aufgestellte, ordentlich ausgestattete und motivierte Polizei ankommt. Hierfür werden wir uns erneut in den anstehenden Haushaltsberatungen einsetzen.

Reinhold Gall MdL

Protokoll 1. Lesung im Landtag (Top 10)

Protokoll 2. Lesung (TOP 2)

 

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