Entschädigung und Altersversorgung von Abgeordneten

Veröffentlicht am 17.11.2006 in Anträge

Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der eine Erhöhung der Entschädigung und eine Veränderung des Altersversorgungsanspruches von Bundestagsabgeordneten vorsieht, habe ich am 16. November zugestimmt. Maßgeblich war für mich dabei vor allem, dass durch die dadurch erreichte Modifikation des Abgeordnetengesetzes ein dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Entschädigung von Abgeordneten geschaffen wurde und die Altersentschädigung auf ein System der Teilversorgung für die Anzahl der Mandatsjahre umstellt.

Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes 1995 wurde als Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung die Besoldung von Bundesrichtern vorgesehen. Diese Bezugsgrößen wurden jedoch nie erreicht.

Es war richtig, dass die Abgeordneten wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage die Entschädigung und die Altersentschädigung seit dem Jahre 2003 nicht angehoben haben. Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist nun aber auch eine Anhebung der Entschädigung möglich und vertretbar. Um die langfristige Orientierungsgröße zu erreichen, wird die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1.Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 entspricht einem Prozent-Satz von 4,7 und dürfte dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen von 2005 bis Ende des Jahres 2007 entsprechen. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 Prozent beträgt, wird nicht nur die Höhe der Besoldung von Bundesrichtern als Orientierungsgröße erreicht, sondern auch die voraussichtliche Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahre 2010 berücksichtigt.

Zugleich soll der berechtigten öffentlichen Kritik an der heutigen Systematik der Altersentschädigung Rechnung getragen werden. Die neuen Versorgungsregelungen sehen deshalb eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung in Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament vor, die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt. Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 Prozent der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung. Zukünftig sollen statt 3 Prozent nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden. Nach acht Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent der Diät, sondern nur noch 20 Prozent. Der Steigerungssatz der Altersentschädigung, der bis 1995 noch 4 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betrug, wird also von jetzt 3 Prozent weiter auf 2,5 Prozent herabgesenkt. Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht.

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Ich hätte mir eine Umstellung der Altersversorgung der Abgeordneten entsprechend der üblichen gesetzlichen Rente gewünscht, auch wenn dies zunächst Mehrkosten bedeutet hätte. Der jetzige Schritt geht aber in die richtige Richtung, wieso ich trotzdem zustimme.

 

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