Die Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart bieten in der Grün-Schwarzen Landesregierung wieder reichlich Zündstoff. Auf ihrer Klausurtagung im Kloster Schöntal positioniert sich die CDU klar gegen Fahrverbote und spricht von „Deindustrialisierung“. Die Grünen wiederum werfen der CDU daraufhin einen Mangel an „zeitgemäßer Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik“ vor. Dennoch konnte sich die CDU am 31.1. im Landtag nicht dazu durchringen, den Anträgen der SPD und der FDP zur Verhinderung weiterer Fahrverbote in Stuttgart zu folgen. Nun geht das Schmierentheater im Land offensichtlich in die nächste Runde. Die Leidtragenden sind wieder die Dieselfahrer, die durch die Fahrverbote kalt enteignet werden.
Unter Umständen hätten die Fahrverbote bereits 2017 verhindert werden können. Am 27.7.2017 sprach das Verwaltungsgericht Stuttgart die Fahrverbote aus. Während die Grünen das Urteil akzeptierten, veranlasste die CDU eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Dabei wäre mit einer Berufung am VG Mannheim eine rechtliche und inhaltliche Prüfung des Stuttgarter Urteils möglich gewesen. Dann hätte die CDU bei Gericht alle inhaltlichen Argumente darlegen können, die sie jetzt auch in ihrer Klausurtagung gefunden hat.
Wieder ist es eine zerstrittene und konzeptlose Landesregierung, die sich ideologisch auseinandersetzt, anstatt um die Interessen hundert Tausender Dieselfahrer zu kümmern. Dabei hätte die CDU am 31.1.2019 im Landtag das Moratorium der SPD unterstützen können, dass im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts eine Aussetzung der Fahrverbote für Stuttgart vorsieht, wenn gleichzeitig mit einer Hardware Nachrüstung der betroffen Dieselfahrzeuge begonnen wird.