Bessere Finanzierung der Krankenhäuser kommt

Veröffentlicht am 13.12.2008 in Politik

In der Großen Koalition haben wir uns auf die endgültige Form des Gesetzes zur Reform der Krankenhausfinanzierung (KHRG) verständigt. Damit ist der Weg für eine Erhöhung des Krankenhausbudgets frei.

Das Gesetz wird noch in der letzten Sitzungswoche in 2./3. Lesung beraten. Die Entlastungen für die Krankenhäuser wird nach der Zustimmung des Bundesrates rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die zugesagten zusätzlichen 3,5 Mrd. Euro werden im Jahr 2009 an die Krankenhäuser fließen. Es wird keine Kürzungen bei diesen Zusagen geben. Gleichzeitig wird auch sichergestellt werden, dass es darüber hinaus nicht zu weiteren Mehrausgaben für die Krankenkassen kommt. Bei der Kalkulation des Beitragssatzes, den die Bundesregierung für das Jahr 2009 festgelegt hat, sind 3,5 Mrd. Euro Mehrausgaben für die Krankenhäuser berücksichtigt. Dies ist der mit dem Beitragseinnahmen der Kassen im nächsten Jahr auch finanziert. Die wichtigsten Änderungen die jetzt noch neu dazu gekommen sind:
  • Auf unsere Forderung hin werden die zusätzlichen Pflegepersonalstellen in den Krankenhäusern zu 90% von den Kassen finanziert, statt wie bisher vorgesehen nur zu 70%. Bei gleichem Finanzvolumen können damit ca. 15.000 und nicht 21.000 Stellen geschaffen werden. Dies wird den Krankenhäusern im Kreis Konstanz deutlich helfen.
  • Die Mehreinnahmen der Krankenhäuser, die aus der letzten Stufe der Fallpauschaleneinführung resultieren, werden nicht vollständig im Jahr 2009 finanziert, sondern über zwei Jahre verteilt. Auch hier gilt: Es wird den Krankenhäusern nichts weggenommen.
  • Die Annäherung an den bundeseinheitlichen Preiskorridor wird zeitlich gestreckt und damit abgefedert.
  • Gestiegene Personalkosten wegen hoher Tarifabschlüsse werden - das war uns wichtig - zu 50% von den Kassen übernommen, allerdings nur bei den Häusern, die auch tatsächlich Tarif bezahlen. Maßstab ist der Tarifvertrag, der für die meisten Beschäftigten in einem Krankenhaus gilt.
  • Mit Krankenhäusern, die bei einzelnen Leistungen besonders hohe Fallzahlen und damit u.U. eine höhere Wirtschaftlichkeit erreichen, können die Krankenkassen niedrigere Preise vereinbaren.
 

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