Änderungen beim Kommunalwahlrecht

Veröffentlicht am 31.03.2023 in Landespolitik

Im Landtag haben wir das Kommunalwahlrecht reformiert 

  • Ein zentraler Punkt ist das passive Wahlrecht für Jugendliche ab 16. Das bedeutet, dass nächstes Jahr bei den Kommunalwahlen auch 16- und 17-jährige für Gemeinderat und Kreistag kandidieren können. Bisher konnten sie nur wählen (seit 2014).
  • Zudem wird es künftig bei Bürgermeisterwahlen in einem möglichen zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den erst- und zweitplatzierten Kandidierenden geben.
  • Mit einer Neuregelung beim Thema Unterstützerunterschriften soll es so genannten Spaßkandidierenden schwerer gemacht werden.
  • Die Altersgrenze bei Bürgermeisterwahlen nach oben und unten fällt weg.
  • Wohnsitzlose Menschen erhalten ein kommunales Stimmrecht.

Wir in der SPD-Landtagsfraktion hätten gern eine Möglichkeit der Abwahl von Bürgermeister:innen durch Volkswahl - natürlich unter Beachtung entsprechender Quoren - gesehen, dafür gab es jedoch keine Mehrheit im Landtag.
Auch ich hätte mir an der einen oder anderen Stelle noch Veränderungen vorstellen können. Alles in allem ist die Reform jedoch ausgewogen und vernünftig und daher habe ich gestern mit JA gestimmt.

 

Homepage Klaus Ranger