Zwangsgeld gegen das Land verdanken wir Verkehrsminister Hermann.

Veröffentlicht am 24.08.2018 in Landespolitik

Abgasanlage eines Autos, Quelle: pixabay.com

Den gerichtlichen Vergleich hätte es nicht geben dürfen!

Reinhold Gall: „Ein Gericht des Landes verhängt ein Zwangsgeld gegen das Land! Diese Absurdität sondergleichen haben wir Verkehrsminister Hermann zu verdanken“

 

Der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Gall aus Obersulm äußert sich zum am 23. August gegen das Land verhängten Zwangsgeld im Streit um die Verkehrsreduzierung am Neckartor: „Ein Gericht des Landes verhängt ein Zwangsgeld gegen das Land! Diese Absurdität sondergleichen haben wir dem Verkehrsminister zu verdanken. Hermanns unsinniger Vergleich mit den Klägern am Neckartor hätte so nie abgeschlossen werden dürfen. Aufgrund dieses Vergleichs muss das Land nun gegen sich selbst ein Zwangsgeld zahlen“, so Gall.

Die Regierung hätte beim Vergleichsabschluss 2016 darauf drängen müssen, dass nicht das Verkehrsaufkommen, sondern die Luftverbesserung als entscheidendes Kriterium und Ziel gilt. Die Verbesserung der Luft ist auch ohne eine Reduzierung der Fahrzeuganzahl möglich: „Durch die Fluktuation der Fahrzeugflotte, Softwareupdates, eine Modernisierung der Busflotte und anderen Maßnahmen kommt es zwar zu einer Reduzierung der Luftschadstoffe, doch das ist für den abgeschlossenen Vergleich völlig irrelevant. Das Gericht konnte gar nicht anders, als ein solches Zwangsgeld zu verhängen.“

 

Gall kommt daher zu dem Schluss: „Angetrieben von Verkehrsminister Hermann hat sich die Landesregierung bei dem Vergleich mit den Klägern am Neckartor ohne Not in eine Sackgasse manövriert, da die Frage der Diesel-Nachrüstung dort 2016 nämlich überhaupt keine Rolle spielte.“ Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD wird deutlich, dass es dem Verkehrsminister stets darum ging, Fahrverbote durchzusetzen. Sich dabei hinter Gerichtsentscheidungen zu verstecken, sei unehrlich und scheinheilig.

 

 

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