Verkehrsminister antwortet auf Kleine Anfrage zum Brenzbahnausbau

Veröffentlicht am 24.08.2016 in Pressemitteilungen

Der Heidenheimer Landtagsabgeordnete und SPD-Fraktionschef im Stuttgarter Landtag, Andreas Stoch, hatte Ende Juli die Landesregierung per Kleiner Anfrage aufgefordert (HZ-Bericht vom 26.07.2016), schriftlich Stellung zum geplanten Ausbau der Brenzbahn zu nehmen. Die Antwort liegt dem Heidenheimer Abgeordneten nun vor.

Entgegen der Meinung der Verantwortlichen vor Ort, dass die Planungen für den partiellen zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn bereits weit vorangeschritten seien, stellt das Verkehrsministerium in Stuttgart seiner Antwort auf die Kleine Anfrage von Andreas Stoch die Aussage voran, dass das Vorhaben sich noch „in einem sehr frühen Stadium“ befinde. Damit meint das Ministerium eine vereinfachte Vorplanung, die aktuell durchgeführt werde und u.a. eine erste zeichnerische Darstellung der notwendigen Anlagen, eine Abschätzung des Flächenbedarfs und eine Vorbereitung gutachterlicher Verfahren umfasse. Nach Auskunft der DB Netz AG, so Minister Hermann, sei bislang noch kein entsprechender Planungsauftrag an sie erteilt worden.

Auf Stochs Frage, ob der Landesverkehrsminister weiterhin zu seiner am 14.09.2014 bei einem Vorortbesuch in Heidenheim getätigten Zusage einer 50-prozentigen Förderung des Ausbaus aus Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) stehe, antwortet dieser, dass das Verkehrsministerium grundsätzlich zu dieser Förderung bereit und dass das Projekt in der Fördermittelplanung berücksichtigt sei. Die Steuerung des Vorhabens und die Vorbereitung des Förderantrags sei dabei Sache der kommunalen Partner. „Voraussetzung für eine Förderung ist eine Standardisierte Bewertung mit einem positiven Kosten-Nutzen-Faktor“, so Hermann weiter. Die Fördermittel kommen aus dem vom Bund bereitgestellten LGVFG. Allerdings stelle der Bund nach derzeitiger Rechtslage nach 2019 keine Mittel mehr dafür zur Verfügung und die Förderung laufe damit aus. Das Land werde sich aber weiter dafür einsetzen, dass der Bund auch über 2019 hinaus Mittel zur Verfügung stellt.

Eine höhere Förderung als 50 Prozent sei in Ausnahmefällen in Höhe von bis zu 75 Prozent möglich, die Voraussetzungen für eine Abweichung vom Regelfördersatz würden im Rahmen des Förderverfahrens auf Antrag geprüft. Auf der Grundlage der bislang vorliegenden Informationen sei eine Aussage dazu noch nicht möglich, so der Minister. Aufgrund des frühen Stadiums der Planungen könne von Landesseite auch noch keine Aussage getroffen werden, wann die Landesregierung von der Umsetzung des partiellen Ausbaus der Brenzbahn ausgehe.

„Das Land steht zu seiner unter Grün-Rot getätigten Zusage zum Ausbau. Es ist jetzt dringend notwendig, dass die kommunalen Partner, die alle geschlossen hinter diesem Projekt stehen, die weiteren Planungen schnellstmöglich vorantreiben und die notwendigen Planungs- und Förderanträge einreichen“, unterstreicht Stoch.

Die Drucksache ist einsehbar: http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/0000/16_0349_D.pdf

 

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