SPD schützt Frauen vor häuslicher Gewalt - Fußfessel für Gefährder

Veröffentlicht am 02.04.2025 in Allgemein
Frauen Gewalt

Hintergrund:
Die SPD-Landtagsfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (sog. Elektronische Fußfessel) in den Landtag ein.

 

Jede Woche sterben in Deutschland drei Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner. Im Jahr 2023 ist die Zahl der Opfer von Gewalt in der Partnerschaft im Südwesten um fast zehn Prozent angestiegen. Das zeigt: Frauen müssen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden!

Ein großes Problem ist, dass die Täter immer wieder bereits durch häusliche Gewalt aufgefallen oder sogar verurteilt sind. Mit einem Gesetzentwurf will die SPD-Landtagsfraktion mit neuer Technik die Sicherheit von gefährdeten Personen erheblich verbessern. Eine Fußfessel soll künftig auch dann verordnet werden können, wenn eine konkrete Gefahr von Gewalttaten oder Sexualstraftaten besteht. Damit kann der Mindestabstand zwischen dem Gefährder und der Frau überwacht werden. Bei der Unterschreitung eines Mindestabstandes löst die Technik automatisch einen Alarm aus – sowohl bei der zu schützenden Person als auch bei der Polizei.

Die Fußfessel soll auch präventiv wirken. Ist der Aufenthaltsort der Täter jederzeit überwachbar, schreckt das vor weiteren Taten ab.

 

Und: Die Polizei kann im Notfall auch viel schneller reagieren.   So verhindern wir, dass es zum Äußersten kommt.

 

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