Reinhold Gall: Keine heimliche Abhörmöglichkeit für Justizbedienstete!

Veröffentlicht am 04.02.2019 in Landespolitik

Reinhold Gall weist anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2018 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) auf die weiterhin großen Herausforderungen beim Thema Datenschutz hin. „Der Datenschutz hat durch die EU-Datenschutzgrundverordnung einen neuen Stellenwert bekommen und sich zur Mammutaufgabe entwickelt. Unser ausdrücklicher Dank gilt dem LfDI und seinem Team“, so Gall.

Entsetzt ist die SPD über die Ausführungen des LfDI zu den beabsichtigten Gesetzesänderungen im Justizbereich (Seite 98 des Berichts). „Das Ziel der grün-schwarzen Landesregierung, eine heimliche Abhörmöglichkeit für Justizbedienstete zu schaffen, ist ein No-Go“, sagte der ehemalige Innenminister. „Die Sicherheit der Justizbediensteten hat für die SPD einen sehr hohen Stellenwert. Diesem Sicherheitsbedürfnis mit rechtsstaatlich bedenklichen Scheinlösungen zu begegnen, ist jedoch der falsche Weg“, ergänzt er und fährt fort: „Wir als SPD werden das Vorhaben in dieser Form keinesfalls mittragen und fordern die grün-schwarze Landesregierung auf, davon Abstand zu nehmen.“

 

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