Mit diesem Gesetz erweist die Landesregierung den Kommunen, Privatwaldbesitzern und Beschäftigten einen Bärendienst

Veröffentlicht am 28.03.2019 in Landespolitik

Reinhold Gall, forstpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, kritisiert die schlechte Arbeitnehmerbeteiligung, explodierende Umsetzungskosten und die unnötige Zerschlagung des Einheitsforstamtes bei der Reform des Forstgesetzes:

„Mit diesem Gesetz erweist die Landesregierung dem Wald, den Kommunen und Privatwaldbesitzern sowie den Beschäftigten einen Bärendienst. Zur Vermeidung künftiger Probleme mit dem Kartellrecht hätte es völlig ausgereicht, die reine Vermarktung des Rundholzes neu zu organisieren, anstatt die gesamte Forstverwaltung zu zerschlagen. So ist jetzt eine deutlich größere Zahl von Beschäftigten betroffen. Besser wäre es gewesen, wenn man diese schon früh in einem echten Interessenbekundungsverfahren mit einbezogen hätte, wie seinerzeit bei der Polizeireform. Die Landesregierung hat sich leider nur für eine ‚Beteiligung light‘ entschieden, die sie ‚partnerschaftliches Verfahren‘ tituliert.

Unnötig ist die Zerschlagung des Einheitsforstamtes. Angesichts von Klimawandel, Borkenkäfer und Waldumbau benötigt der Wald eine einheitlich agierende forstliche Betreuung statt der nun kommenden Zersplitterung in hunderte Einheiten.

Für mich nicht nachvollziehbar ist zudem, dass trotz langwieriger Vorbereitung des Gesetzes die Kosten nun plötzlich um über 50 Prozent steigen sollen. Das spricht für eine schlechte handwerkliche Arbeit.“

 

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