Holzvermarktung: Kartellverfahren des Bundeskartellamts

Veröffentlicht am 16.03.2017 in Aktuelles

SPD enttäuscht vom Urteil zum Kartellverfahren

 

Reinhold Gall: „Statt sich weiter aufs Klagen zu konzentrieren, sollte man jetzt das Beste aus der Situation machen!“

Das Bundeskartellamt hatte dem Land die gemeinsame Holzvermarktung weitgehend untersagt. Dagegen ging das Land gerichtlich vor. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 15. März 2017 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg im  sog.  "Rundholz-Kartellverfahren" im Wesentlichen bestätigt.

Dem Land Baden-Württemberg bleibt es untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen. Ebenso darf das Land für Besitzer von Waldflächen mit einer Größe von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durchführen.

Zur Begründung hieß es, dass der Verkauf durch das Land ein aufgrund europäischer Kartellrechtsvorschriften verbotenes Vertriebskartell darstelle, das den freien Wettbewerb verfälsche.

Im Streit um den Holzverkauf in Baden-Württemberg will das Land nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Die SPD stand voll hinter der Klage gegen die Bundeskartellbehörde. „Der Wald mit seinen vielen gesellschaftlichen und ökologischen Aufgaben kann nicht kartellrechtlich betrachtet werden wie eine Schraubenfabrik“, so Reinhold Gall, forstpolitischer Experte der Fraktion.

Doch anstatt sich immer nur weiter auf das Klagen zu konzentrieren, solle man sich nun verstärkt darum bemühen, das Beste aus dem Urteil zu machen und soviel wie möglich vom Einheitsforstamt, das für alle Waldbesitzer da war, retten. „Das sind wir dem Wald, der Natur, den Kommunen und Privatwaldbesitzern und den Beschäftigten im Forst schuldig“, so Gall. Die SPD wende sich nicht dagegen, in die nächste Instanz zu gehen, die sinnvolle Neuordnung der Forstwirtschaft müsse aber Vorrang haben.

 

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