Flusswasserverunreinigung in der Jagst

Veröffentlicht am 15.08.2017 in Pressemitteilungen

Feuerwehreinsatz an der Jagst bei Hohebach am 27. August 2015 nach der Kontamination mit Ammoniumnitrat. (Bild: Wolfgang

Gall: „Redlichkeit der damaligen Versprechen steht in Frage, falls Kreise nicht bald entschädigt werden.“

7. August 2017

 

Knapp zwei Jahre ist es her, dass sich im Landkreis Schwäbisch Hall bei Kirchberg an der Jagst, eine Umweltkatastrophe ereignete und immer noch warten die Landkreise auf ihr Geld.

Bei Löscharbeiten der Feuerwehr gelangte ein giftiger Düngerbestandteil in die Jagst und verursachte den Tod von rund 20 Tonnen Fisch und die Verendung von einem Großteil aller lebenden Organismen. Unzählige Einsatzkräfte der Feuerwehr, des THWs, sowie freiwillige Helfer arbeiteten Rund um die Uhr, um den Schaden zu begrenzen. Viele der dabei getroffenen Maßnahmen, wie die Zufuhr von reinem Sauerstoff in die Jagst und der Dauereinsatz von Pumpen, verursachten Kosten in Millionenhöhe. Allein der Landkreis Heilbronn stellte ca. 1,6 Millionen Euro zur Verfügung, der Landkreis Schwäbisch Hall und der Hohenlohekreis zusammen 1,25 Millionen Euro. Auf diesen Kosten bleiben die Kreise vorerst sitzen bis eine Versicherung zahlt. Den Landratsämtern fehlt somit Geld um andere Kosten zu decken und neue Projekte zu starten. Die Minister Alexander Bonde und Franz Untersteller (beide Grüne) sagten im Jahr 2015 schnelle und unbürokratische Hilfe zu, das verwendete Geld der Landkreise sollte vom Land erstattet werden.

In der letzten Kabinettssitzung am Dienstag, den 25. Juli hat die grün-schwarze Landesregierung nun neue Richtlinien für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen beschlossen. Unter anderem soll den Kommunen dadurch die Beantragung von Landeshilfen in Katastrophenfällen erleichtert werden. Der SPD-Landtagsabgeordnete im Wahlkreis Neckarsulm, Reinhold Gall, erklärt hierzu:

„Ich fordere Minister Untersteller und die Landesregierung auf zu den 2015 gemachten Zusagen zu stehen. Es reicht nicht aus im Notfall vor Ort schön daher zu reden und später Richtlinien anzupassen. Entscheidend für die betroffenen Kommunen ist, ob die gemachten Versprechen auch redlich waren und nun auch eingehalten werden.“

 

 

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