Elektronische Zollanmeldung für gewerbliche Einfuhr aus der Schweiz wird Pflicht

Veröffentlicht am 26.08.2009 in Pressemitteilungen

SPD-Bundestagsabgeordnete erreichen Übergangsregelung für grenznahes Logistikgewerbe

Gewerbetreibende aus Südbaden, die für ihre Kunden deren Einfuhren aus der Schweiz betreiben, können bei Sammelsendungen auf Nachfrage weiter die bisher übliche Papierform nutzen. Diese Übergangslösung haben die südbadischen SPD-Bundestagsabgeordneten Marion Caspers-Merk, Peter Friedrich und Rita Schwarzelühr-Sutter erreicht.

Die IHK Hochrhein-Bodensee hatte die SPD-Abgeordneten auf die Umstände hingewiesen, die ein neues, elektronisches Zollanmeldeverfahren für ihre Mitgliedsunternehmen bedeutet. Daraufhin intervenierten die drei Abgeordneten aus den Grenzwahlkreisen beim Bundesfinanzministerium. Wie Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl nun mitteilte, hält das Bundesfinanzministerium an der Umstellung auf das elektronische Verfahren fest, gewährt aber auf Anfrage eine Übergangsfrist.

Durch die Übergangsfrist soll verhindert werden, dass schweizer Kunden auf Dienstleister in anderen EU-Mitgliedsstaaten ausweichen, in denen noch die Sammelanmeldung mit Papierformularen möglich ist. Ab 2011 wird in der gesamten EU der Modernisierte Zollkodex mit einem verbindlichen elektronischen Anmeldeverfahren gelten.

 

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