Rechtsanwalt Thorsten Majer referierte am vergangenen Dienstag vor zahlreichen Zuhörern über mit dem Internet verbundene, fast alltägliche Probleme.
Zunächst beschäftigte er sich mit den Verkaufsgeschäften, die auch im Internet nur durch ein gültiges Angebot und eine vollständige Annahme zustande kommen. Daher muss bei Käufen auf eventuelle Vorbehalte geachtet werden, die den Kaufabschluss u.U. zunichte machen. Der Hinweis auf einen möglichen befristeten Widerruf muss vorhanden sein. Kunden sollten auf Emails des Lieferanten kurzfristig reagieren, da in der Geschäftswelt davon ausgegangen wird, dass Emails innerhalb von 2 Tagen gelesen werden.
Gewerbetreibende müssen besonders auf eine mit dem Gesetz konforme Widerrufsbelehrung achten und die vollen Kontaktdaten auf ihrer Homepage angeben. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass man im Internet sehr rasch zum Gewerbetreibenden werden kann, beispielsweise durch häufige Verkäufe bei ebay. In Musterprozessen reichten hierfür schon regelmäßige Verkäufe von 10-15 Artikeln pro Monat über einen längeren Zeitraum.
Die Preisangaben in Werbebannern oder in Suchmaschinen müssen nach der aktuellen Rechtsprechung absolute Endpreise sein, die alle Kosten umfassen.
Ein weites Gebiet mit sehr vielen Rechtsverstößen ist das Email- Marketing. Heute muss der Empfänger solcher Mails seine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. Unerwünschte und ungenehmigte Werbe-Emails können durch Abmahnungen bekämpft werden, was natürlich nur geht, wenn der Absender greifbar ist. Bei Newslettern muss eine Abmeldemöglichkeit gegeben sein.
Bei der Nutzung von sozialen Netzwerken, sollten die Nutzer ein besonderes Augenmerk auf die Voreinstellungen haben. Hier wird festgelegt, was der Anbieter des Netzwerks mit den Daten machen kann und der Nutzer kann zwischen verschiedenen Optionen wählen. Bei Gruppenseiten mit kommerziellen Inhalten ist wiederum auf ein Impressum und die vollen Kontaktdaten zu achten.
Thorsten Majer hatte ein sehr dezidierte Meinung zu dem illegalen Herunterladen von Musik, Filmen und anderen Kulturgütern. Er vertrat die Meinung, dass dies nicht akzeptabel sei und als Urheberrechtsverletzung mit einem Ladendiebstahl verglichen werden könne. Ferner wies er darauf hin, dass stets das Recht am eigenen Bild beachtet werden müsse, so sei es unzulässig für ebay- Angebote Bilder aus dem Internet zu verwenden.
Sollte man in eine Abo-Falle treten, die durch versteckte Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige unklare, nicht dem Gesetz entsprechende Verschleierungen zustande kam, entfällt eine Zahlungspflicht, man sollte aber darauf achten, gegen etwaige Mahnbescheide Widerspruch einzulegen.
Zahlreiche Diskussionsbeiträge rundeten einen sehr interessanten Abend ab und zeigten einmal mehr, welche neue komplexe Welt durch das Internet in einer relativ kurzen Zeit entstanden ist. Friederike Rust dankte dem Gast für den gekonnten Vortrag mit einem kleinen Weinpräsent.


