DFL darf an Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligt werden

Veröffentlicht am 29.03.2019 in Pressemitteilungen

Reinhold Gall: „Die rechtliche Kritik des Innenministers an unserem Gesetzentwurf hat das Bundesverwaltungsgericht nun endgültig widerlegt“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Baden-Württembergischen Landtag Reinhold Gall sieht sich nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt: „Das Gericht hat festgestellt, dass die Erhebung von Gebühren für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen verfassungskonform ist. Die rechtliche Kritik von Innenminister Thomas Strobl an unserem Gesetzentwurf hat das Bundesverwaltungsgericht nun endgültig widerlegt, nachdem zuvor schon das Oberverwaltungsgericht Bremen in unserem Sinn entschieden hatte.“

Gall kritisiert Strobl dafür, dass er es bereits vor Urteilsverkündung kategorisch ablehnte, die DFL zukünftig an den Polizeikosten für Hochrisikospiele zu beteiligen. „Die Strategie des Innenministers, weniger Polizisten bei Fußballspielen einzusetzen und darauf zu hoffen, dass nichts passiert, ist ein Unding und wird den Herausforderungen bei der Reduzierung von Gewalt in baden-württembergischen Fußballstadien in keiner Weise gerecht“, sagt Gall. Die ersten Ergebnisse würden zeigen, dass sein Plan nicht aufgehe. Zwar wurden die Einsatzstunden der Polizei reduziert, die Zahl der Verletzten ist in der Hinrunde der Saison 2018/2019 aber auf 55 Personen angestiegen, im Vergleich zu 36 Verletzten im vergleichbaren Zeitraum in der Saison zuvor. „Wie der Innenminister vor diesem Hintergrund davon sprechen kann, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde, ist mir schleierhaft.“

Wenn Strobl glaube, dass die Rechtsauffassung der SPD, die nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, dazu führe, dass Veranstalter grundsätzlich an Polizeikosten zu beteiligen seien, dann hat er die SPD-Gesetzesinitiative immer noch nicht verstanden. Sie sieht vor, dass nur dann Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, wenn diese die sonst üblichen Beträge bei Großveranstaltungen übersteigen. „So ist auch weiterhin gewährleistet, der Staat für die Sicherheit beim Cannstatter Volksfest oder bei der Fastnacht aufkommt. Innenminister Strobl schürt mit seinen populistischen Aussagen Ängste, die völlig unbegründet sind. Mit unserer Gesetzesinitiative ist es überhaupt nicht möglich, Veranstalter von Festen an den üblichen Polizeikosten zu beteiligen“, entgegnet Gall den Aussagen des Innenministers.

Wer der SPD vorwerfe, mit der Beteiligung der DFL an Polizeikosten für Hochrisikospiele nur Kasse machen zu wollen, dem empfiehlt Gall einen Blick in die Vergangenheit. „Denn dann wüsste der Innenminister, dass sich diese Einnahmen nicht für Geldverdienen im großen Stil eignen.“ Gall fordert Strobl auf, sich einmal die Mittel anzuschauen, die aufgrund der bis 1991 geltenden Regelungen zum Polizeikostenersatz im baden-württembergischen Polizeigesetz eingenommen wurden. „Ich bleibe dabei, dass es richtig ist, die DFL an den anfallenden Polizeikosten im Rahmen von Fußballspielen zu beteiligen. Das wäre ein Ansporn für die DFL, sich noch stärker von Gewalttätern unter den Fans zu distanzieren und entsprechend notwendige Präventionsmaßnahmen zu verstärken“, sagt Gall abschließend.

 

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