Das Gute-KiTa-Gesetz: Mehr Qualität, weniger Gebühren

Veröffentlicht am 21.09.2018 in Aktuelles

Reinhold Gall: „Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit und entlasten die Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit."

Gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich der Bund aus Druck der SPD nun verstärkt annimmt. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart mehr Qualität für die Kitas und mehr Entlastung für Eltern bei den Beiträgen anzugehen.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz…

  • verbessern wir die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit und entlasten die Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Dazu investiert der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022;
  • stellen wir den Ländern Bundesmittel für einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Handlungsfeldern zur Weiterentwicklung der Qualität zur Verfügung, die die Länder auswählen können. Denn sie wissen am besten, wo die konkreten Entwicklungsbedarfe vor Ort liegen;
  • erweitern wir die Beitragsfreiheit für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Darüber hinaus schreiben wir eine bundesweite soziale Staffelung der Elternbeiträge fest.

Begleitend zum Gute-KiTa-Gesetz werden wir eine Fachkräfteoffensive des Bundes für Erzieherinnen und Erzieher starten. Auch das Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Betreuungskapazitäten und zur Schaffung von KiTa-Plätzen wird fortgeführt – für 100.000 zusätzliche Plätze bis 2020.

Zehn Handlungsfelder für mehr Qualität

Die zehn Handlungsfelder für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung, die bundesweit weiterentwickelt werden sollen, sind im Einzelnen:

  1. Bedarfsgerechtes Angebot: z.B. Erweiterung der Öffnungszeiten
  2. Guter Betreuungsschlüssel: mehr Fachkräfte in den Kitas, die sich individueller mit weniger Kinder beschäftigen können
  3. Qualifizierte Fachkräfte: z.B. Optimierung der Ausbildung, bessere Unterstützung durch Fachberatung
  4. Starke Kitaleitung: z.B. mehr Zeit für wichtige Leitungsaufgaben
  5. Kindgerechte Räume: z.B. angemessene Innen- und Außenflächen, bildungsförderliche Raumgestaltung und Ausstattung
  6. Gesundes Aufwachsen: z.B. gesunde und ausgewogene Ernährung, Förderung der Bewegung, Gesundheitsbildung
  7. Sprachliche Bildung: z.B. Verankerung der sprachlichen Bildung in den Kitaalltag
  8. Starke Kindertagespflege: z.B. Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, Sicherstellung verlässlicher Vertretungsregelungen
  9. Netzwerke für mehr Qualität: z.B. Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Kitateams, mit dem Träger, dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sicherstellung von Qualitätsentwicklung und Monitoring
  10. Vielfältige pädagogische Arbeit: z.B. stärkere Beteiligung und Schutz von Kindern, inklusive pädagogische Angebote.

KiTa-Zugang für alle durch weniger Gebühren

So wird allen Kindern der Zugang zur Kita möglich:

  • Bundesweit verpflichtende soziale Staffelung von Elterngebühren: Festlegung der Kriterien wie Einkommen, Anzahl Kinder und Betreuungszeit
  • Bundesweite Beitragsbefreiung für Familien mit geringem Einkommen: Neben Empfängern von Leistungen nach SGB II, XII und AsylbLG auch erstmalig Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag. Damit haben bundesweit 1,2 Millionen Kinder Anspruch auf einen beitragsfreien Kitaplatz.
  • Verankerung einer Beratungspflicht über die Beitragsbefreiung.
 

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