Wie kann es mit der Ganztagsschule vorangehen?

Veröffentlicht am 02.05.2018 in Landespolitik

Die Ganztagesschule ist bereits seit 2014, damals durch die grün-rote Landesregierung, im Schulgesetz verankert. Damit holte man eine Entwicklung auch in Baden-Württemberg nach, der sich die CDU seit Jahren verweigert hatte. Auch wenn dieser erste Schritt getan wurde, so muss nun der lange Weg zu mehr Qualität und Gerechtigkeit im Bildungssystem fortgesetzt werden. In der Öffentlichkeit wird der Begriff Ganztagesschule immer noch undifferenziert benutzt. Viele Schulen, die am Nachmittag zum Beispiel AGs oder Betreuungsangebote für den Nachmittag bieten, werden als Ganztagesschule bezeichnet, ohne dies wirklich zu sein. Ganztagesschule ist jedoch mehr als nur Betreuung. Sie ermöglichen den Schülern bessere individuelle Förderung und vielseitigere Lernchancen, indem neue Erfahrungswelten in den Schulalltag eingebunden werden. Schulträger können heute wählen zwischen gebundenen Angeboten, bei denen alle Schüler am Ganztagesbetrieb teilnehmen und offenen Ganztagesschulen, in denen dies nur ein Teil der Kinder tut. Die Qualität der verschiedensten Angebote muss jedoch nachhaltig gesteigert werden.

Hierfür lassen sich vier Handlungsfelder identifizieren:

  • Die Ganztagesangebote müssen gezielt gefördert werden: Der Ausbau der Ganztagesschulen muss einen Zugewinn an Unterrichtsqualität mit sich bringen, ansonsten ist er nicht sinnvoll. Hierfür ist Rhythmisierung des Tagesablaufes mit Entspannungs- und Konzentrationsphasen wichtig. Durch eine solche Gestaltung des Tages intensivere Förderung der Kinder erst möglich. Darüber hinaus ist neben dem Ziel bis 2023 70% der Grundschulen zu Ganztagesschulen zu machen auch der Ausbau des Ganztagesbetriebs an weiterführenden Schulen in Angriff zu nehmen.
  • Betreuungs- und Ganztagesangebote müssen bedarfsgerecht verbunden werden. Für die finanzielle Beteiligung des Landes am Ausbau ist der Qualitätszuwachs entscheidend. Soll hingegen nur das Betreuungsangebot verbessert werden, ist dies Sache des Schulträgers.
  • Für die Organisation einer Ganztagesschule ist der Verwaltungsaufwand deutlich größer. Herfür müssen die Entlastungsstunden der Schulleiter etwa verdoppelt werden und bereits ab 150 Schülern eine Konrektorenstelle geschaffen werden.
  • Darüber hinaus müssen auch außerschulische Partner leichter in den Ablauf eingebunden werden können. Beispielsweise ließen sich die Mittel, die für verschiedene Aufgaben zur Verfügung stehen in einem Budget veranlagen und gegenseitig deckungsfähig machen um die Finanzierung zu erleichtern. Darüber hinaus muss auch die ehrenamtliche Arbeit der Lehrer an den Schulen beamtenrechtlich ermöglicht werden.

Mit der Umsetzung dieses Konzepts wäre sowohl die qualitative Verbesserung der Lehr- und Lernsituation gegeben, als auch der Betrieb einer Ganztagesschule erheblich vereinfacht.

 

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