Stoppt den Abbau von PflegeRechten! Keine Schwächung der Schwächsten!

Veröffentlicht am 01.12.2025 in Aktuelles
Pflege 1 2025 12

Wir stehen fest an der Seite der Schwächsten – stoppt mit uns gemeinsam das Gesetz der grün-schwarzen Landesregierung zulasten der Rechte und Interessen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

Worum geht es:

Die grün-schwarze Landesregierung will unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus die Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung beschneiden und den staatlichen Schutz für diese Gruppe abbauen. Damit wird ein Eingreifen des Staates verhindert, selbst wenn gravierende Missstände vorliegen. Es droht ein sozialpolitischer Dammbruch – ausgelöst ausgerechnet durch den grünen Sozial-minister.

Abbau von Pflegerechten stoppen!

Das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) der grün-schwarzen Landesregierung ist ein Angriff auf die Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Schutzpflichten sollen fallen, Qualitätsstandards abgeschwächt werden. Ein Eingreifen des Staates wird verhindert – selbst wenn gravierende Missstände vorliegen. Nicht mit uns!

  • Kommt zur Kundgebung des „Bündnis TPQG“
  • Mittwoch, 3. Dezember
    12:45 Uhr

    Vor der Oper Stuttgart am Eckensee

Gemeinsam mit 15 Sozialverbänden sagen wir: Dieses Gesetz muss gestoppt werden!
Pflege braucht klare Regeln, Kontrolle und Qualität!

Wir stehen fest an der Seite der Schwächsten. Wir kämpfen für die Würde von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

Wir protestieren gegen diese Pläne und sagen NEIN zu

  • Herausfallen der ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus dem Anwendungsbereich des Heimrechts, d.h. keine Bewohneranzahlgrenze mehr für Wohngemeinschaften, keine Vorschrift für Einzelzimmer, keine Anwesenheitspflicht für Präsenzkräfte.
  • Beschneidung von Mitwirkungsrechten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung im Heim.
  • Abschaffung der jährlichen Regelprüfung für Heime und zum Wegfall von anlassbezogenen Prüfungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften.
  • Möglichkeit, dass sich Einrichtungen selbst aussuchen dürfen, ob sie dem Heimrecht unterfallen und damit selbst darüber entscheiden, ob z.B. Mitwirkungspflichten oder Nachweis- und Qualitätspflichten für sie gelten oder nicht.

 

 

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