Land Baden-Württemberg unterstützt kirchliche Sanierungsmaßnahmen in Neckarsulm und Bad Friedrichshall mit 84.000 Euro

Veröffentlicht am 09.12.2013 in Wahlkreis

Ev. Sebastianskirche Bad Friedrichshall (Bildquelle: Wikipedia, Peter Schmelzle)

Das Land Baden-Württemberg stellt im Rahmen der vierten Tranche des diesjährigen Landesdenkmalschutz-Programms Mittel für die Sanierung der Nebengebäude und Sandsteinmauer des Katholischen Pfarrhauses in Neckarsulm-Dahenfeld (40.450 Euro) und für die Innensanierung und teilweise Außensanierung der Evangelischen Sebastianskirche in Bad Friedrichshall-Kochendorf (43.580 Euro) zur Verfügung. Dies teilt der SPDLandtagsabgeordnete und Landesinnenminister Reinhold Gall mit.

„Mit diese Mitteln werden zwei wichtige Sanierungsmaßnahmen angepackt“, freut sich Reinhold Gall über die vorweihnachtlichen Gaben aus Stuttgart und hebt die Bedeutung historischer Bausubstanz für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Heimatorten hervor. „Nicht alle Städte und Gemeinden sind reich an historischen Bauwerken und Denkmälern. Jene, die es noch gibt, bedürfen daher umso größerer Pflege.“

„Mit diese Mitteln werden zwei wichtige Sanierungsmaßnahmen angepackt“, freut sich Reinhold Gall über die vorweihnachtlichen Gaben aus Stuttgart und hebt die Bedeutung historischer Bausubstanz für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Heimatorten hervor. „Nicht alle Städte und Gemeinden sind reich an historischen Bauwerken und Denkmälern. Jene, die es noch gibt, bedürfen daher umso größerer Pflege.“

Da Kommunen und Kirchen, in deren Besitz sich viele der Kulturdenkmale befinden, solche Sanierungen nicht alleine stemmen können, investiert die grün-rote Landesregierung in der vierten Zuschussrunde 2013 rund 2,2 Millionen Euro in den Erhalt, die Sanierung oder die Nutzung von 49 Bauwerken in Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH und werden in kirchliche und kommunale Gebäude investiert.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können bei den regional zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.

 

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