Die Verfassung sieht nicht vor, dass dauerhaft per Verordnung ohne parlamentarische Kontrolle regiert wird

Veröffentlicht am 26.05.2020 in Aktuelles

Reinhold Gall äußert sich zum am 25.05.2020 von der FDP vorgestellten Gesetzentwurf, wonach die parlamentarische Kontrolle in der Corona-Krise verstärkt werden soll, wie folgt:

 

„Das Ziel der FDP, die Landesregierung zu zwingen, das Landesparlament besser als bislang über die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung zu informieren, teilen wir als SPD-Fraktion. Die Regierung kann nicht auf Dauer mit Verordnungen, nur erläutert durch Pressemitteilungen, agieren. Sie muss ihre Entscheidungen auch im Parlament begründen. Maßstab muss jedoch sein, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Verlässlichkeit auch bei den Verantwortlichkeiten erhalten und ein effektiver Gesundheitsschutz gewährleistet bleibt. Ob dies mit einer Rechtsverordnung mit parlamentarischem Zustimmungsvorbehalt rechtlich und tatsächlich zu erreichen ist, bedarf noch einer eingehenden Prüfung.“

 

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