Deutsche in der grenznahen Schweiz werden künftig aller Voraussicht nach Arbeitslosengeld beziehen können. Wie Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen dem Konstanzer SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Friedrich jetzt mitteilte, prüfe die zuständige Bundesagentur für Arbeit gerade die Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Bundessozialgerichts.
Auch wenn die Prüfung noch nicht ganz abgeschlossen sei, spreche vieles dafür, dass bei Vorliegen aller Leistungsvoraussetzungen auch im grenznahen Ausland künftig Arbeitslosengeld bezogen werden könne, so die Ministerin in einem Schreiben an den südbadischen Abgeordneten. „Da Arbeitslose bei einem grenznahen Wohnsitz dem deutschen Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen, wäre alles andere nicht begründbar gewesen“, freut sich Peter Friedrich über die kommende Erleichterung für arbeitslose Grenzgänger.