Andreas Stoch: „Vereinsregister wird moderner und bürgernäher“

Veröffentlicht am 23.02.2013 in Pressemitteilungen

Reaktion auf Pressemitteilung von Bernd Hitzler in der HZ vom 19.02.2013

Der SPD-Landtagsabgeordnete Andreas Stoch weist die Bedenken des CDU-Abgeordneten Bernd Hitzler zurück, das Amtsgericht in Heidenheim werde „ausgedünnt“. „Hätte mein Kollege Hitzler die Stellungnahme von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) auf die Anfrage der CDU-Landtagsfraktion genauer und intensiver gelesen, hätte es dieser künstlichen öffentlichen Aufgeregtheit und Schwarzmalerei nicht bedurft“, beurteilt Stoch die Lage.

Im Rahmen der Notwendigkeit, die Landesverwaltung an die zeitgemäßen technischen Rahmenbedingungen anzupassen, hat die Landesregierung im September 2012 beschlossen, die Vereinsregister bei den Amtsgerichten zukünftig in konzentrierter und elektronischer Form zu führen. Damit werde zum einen die Verwaltung auf den aktuellen Stand der Informationstechnologie gebracht und zum anderen die Chance eröffnet, eine moderne und bürgerfreundliche Registerführung nunmehr auch in Vereinssachen einzuführen.

„Diese Umstellung bringt den Bürgern erhebliche Vorteile“, unterstreicht Stoch. So bestehe nun die Möglichkeit einer elektronischen Auskunft, indem die Inhalte der Registerblätter und Satzungen online in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Auch werde sich die Option ergeben, Abschriften und Registerauszüge schnell und unkompliziert auf elektronischem Weg zuzuleiten. Anträge und die für die Eintragungen notwendigen Unterlagen könnten – müssten aber nicht – bequem elektronisch eingereicht werden. „Damit werde eine noch kundenfreundlichere und zügigere Sachbearbeitung gewährleistet“, so der Parlamentarier.

Andreas Stoch befürchtet nicht, dass es mit dieser Modernisierung und der Konzentration des Vereinsregisters zu einer schleichenden Ausdünnung des Amtsgerichtes Heidenheim kommen wird. Die vorhandenen Personalbindungen im Bereich der Vereinsregisteraufgaben unterstützten auch weiterhin mit ihrer fachkundigen Beratung die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder. So sei vorgesehen, dass neben dem Angebot der elektronischen Anmeldung zum Vereinsregister diese auch weiterhin schriftlich über die Rechtsantragsstelle ermöglicht wird und durch die fachliche Beratung stattfindet. Auch bestehe die Möglichkeit, eine telefonische Beratung durch die registerführenden Gerichte, unabhängig von den eingeschränkten Öffnungszeiten der lokalen Amtsgerichte, in Anspruch zu nehmen. Es bleibe ferner dabei, dass Einsichtnahmen in das Register, soweit Bedarf besteht, ebenfalls am Heidenheimer Amtsgericht möglich sei.

 

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