Abstimmung zum Wahlrecht

Veröffentlicht am 02.07.2009 in Anträge

Der Deutsche Bundestag verhandelte am 2. Juli über den Antrag der Fraktion der Grünen zu einer Änderung des Wahlrechts.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das momentan gültige Wahlrecht für Bundestagswahlen aufgrund der Regelung zu den Überhangmandaten gegen das Grundgesetz verstößt.

Den Antrag der Grünen kann man in der Sache mittragen, als Vertragspartner in der Großen Koalition sind wir aber an den Koalitionsvertrag gebunden und stehen dazu. Ich habe in der Sache eine Persönliche Erklärung (PDF) abgegeben.

 

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