Neue Grundsteuer darf Mieter nicht zusätzlich belasten

Veröffentlicht am 10.04.2018 in Landespolitik

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt klar: die Grundsteuer muss reformiert werden. Reinhold Gall kommentiert die Entscheidung und die notwendigen Konsequenzen wie folgt: „Wir fordern die Landesregierung auf, schnellstmöglich entsprechende Kalkulationen auf Grundlage der unterschiedlichen Berechnungsmodelle zur Grundsteuer, die zur Diskussion stehen, vorzulegen. Denn für die SPD-Fraktion ist klar, dass kein Mieter durch eine Erhöhung der Grundsteuer stärker belastet werden darf. Vielmehr sollte die Grundsteuer zu einer Entlastung der Mieter beitragen."

Es sei aber zu befürchten, dass Erhöhungen der Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden und somit eine Verdrängung dieser in Kauf genommen werde. Die Landesregierung müsse Farbe bekennen, wie sie das gesellschaftspolitische Ziel eines Zusammenlebens in Städten und Gemeinden gewährleisten wolle, ohne die Schere zwischen Reich und Arm weiter auseinander gehen zu lassen. Es brauche nun eine ehrliche Debatte über eine gerechte Grundsteuerreform.

Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit anderen Landesregierungen für das sogenannte wertabhängige Gesamtmodell ein, bei dem eine aktuelle Bewertung von Grund und Boden sowie des Gebäudes zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden soll. Im Gegensatz dazu präferiert zum Beispiel die Freie und Hansestadt Hamburg ein reines Flächenmodell, bei dem eine aufwändige Neubewertung zu Gunsten einer einfachen Flächenermittlung entfallen könnte. Diskutiert wird auch der Alternativvorschlag einer reinen Bodensteuer, der u.a. vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft und vom gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomik und Konjunkturforschung präferiert wird.

 

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