Ärztliche Versorgung im Landkreis Heidenheim

Veröffentlicht am 06.08.2014 in Pressemitteilungen

Landrat Thomas Reinhardt hatte sich mit einem Schreiben an den SPD-Landtagsabgeordneten und Minister für Kultus, Jugend und Sport Andreas Stoch gewandt und auf eine ärztliche Unterversorgung in einigen Gemeinden des Landkrieses Heidenheim aufmerksam gemacht und den Parlamentarier um Unterstützung gebeten. Andreas Stoch wandte sich daraufhin ans zuständige Ministerium in Stuttgart und an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

Der Landkreis Heidenheim gilt hinsichtlich der ärztlichen Versorgung als „überversorgt“ und ist damit für Neuzulassungen gesperrt. Diese Einordnung ist dadurch begründet, weil der Landkreis insgesamt als Planungsebene betrachtet wird und eine hausärztliche Versorgung von 111,7 Prozent aufweist. In den größeren Städten des Landkreises sind durchaus ausreichend Arztpraxen vorhanden. Allerdings nützt das den kleineren Kreisgemeinden nichts, die keine Hausarztarztpraxis mehr vor Ort haben oder deren Praxis in nächster Zukunft schließt, weil kein Nachfolger sie übernehmen will. Auch eine Aufnahme in das Landesförderprogramm „Landärzte“ ist durch diese so genannte „Überversorgung“ ausgeschlossen. Ärzte, die an einer Niederlassung interessiert sind, können so nicht in den Genuss einer Förderung kommen

Andreas Stoch hat sich ans Ministerium für Arbeit und Sozialordnung gewandt und auf die strukturellen Probleme im Landkreis Heidenheim hingewiesen. Er hat sich ausdrücklich für eine Öffnung der zurzeit bestehenden Planungsebene „Landkreis“ eingesetzt, damit die Lage der einzelnen Kommunen bewertet werden kann und diese gegebenenfalls Aufnahme ins Landärzteförderprogramm finden können.

In ihrem Antwortschreiben an den Abgeordneten hat Ministerin Katrin Altpeter (SPD) zugesagt, die ärztliche Versorgung auch innerhalb der Landkreise in den Blick zu nehmen. Dafür habe der Sektorenübergreifende Landesbeirat unter ihrem Vorsitz eigens eine Arbeitsgruppe beauftragt, die sich intensiv mit diesem Thema auseinander setzt. Ziel sei dabei, unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren und Einbeziehung von Fachleuten die Möglichkeiten etwaiger Abweichungsnotwendigkeiten zu prüfen. An dieser Arbeitsgruppe werden neben den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung auch die Kommunen und die Vertreter der Patientinnen und Patienten beteiligt. Die Ausführungen des Abgeordneten Stoch werde sie in die weiteren Überlegungen einbeziehen.

Die Ministerin betont, dass das Landesförderprogramm nur ein Mosaikstein zur nachhaltigen Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg sein kann. Hier sieht sie speziell die Kommunen in der Mitverantwortung, attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die ansässigen Hausarztpraxen Nachfolger finden. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde es aber besonders in ländlichen Gegenden nicht möglich sein, dass jede Gemeinde einen eigenen Hausarzt habe. Hier gelte es, die vorhandenen Kapazitäten so zu verteilen, dass die Bevölkerung trotzdem weiterhin gut versorgt sei.

 

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